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Erklärung zur Barrierefreiheit (Informatikrechner-Betriebsgruppe der Fakultät für Informatik an der Technischen Universität Dortmund)

 

Die Informatikrechner-Betriebsgruppe der Fakultät für Informatik an der Technischen Universitaet Dortmund hat den Anspruch, ihre Websites und mobilen Anwendungen entsprechend der EU-Richtlinie 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für den Webauftritt irb.cs.tu-dortmund.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen.

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist mit der EU-Richtlinie 2016/2102 teilweise konform.

  Methodik der Prüfung: Selbstbewertung

  Erstellt am: 19.6.2020

  Zuletzt geprüft am: 19.6.2020

 

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
  • In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente
Gründe:
  • Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Sie werden sukzessive angepasst.

 

Feedback und Kontaktangaben

Sie können uns Mängel bei der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit mitteilen und Informationen zu Inhalten anfordern, die von der Richtlinie ausgenommen sind.

Kontakt:

Informatikrechner-Betriebsgruppe

Der Leiter

E-Mail: webadmin@irb.cs.tu-dortmund.de

Telefon: (0231) 755-2758

Bitte geben Sie bei der Nachricht das Stichwort Barrierefreiheit an und teilen uns unter Nennung der URL mit, auf welchen Inhalt Sie sich beziehen.

 

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach ยง 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per E-Mail an die Ombudsstelle.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des

Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten

für Menschen mit Behinderungen

Fürstenwall 25

40219 Düsseldorf


25.06.2020 19:01 | http://registration.cs.tu-dortmund.de/impressum/barrierefreiheit.html